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Wann darf ich nach dem Hauskauf einziehen? Ein klarer Fahrplan für neue Hauseigentümer

  • eewalds
  • 27. Nov. 2024
  • 2 Min. Lesezeit
Ein Pärchen umarmt sich, weil es sich über den Hauskauf freut
Immo Ewalds Hauskauf Blog

Sie haben den Kaufvertrag für Ihr neues Zuhause unterschrieben, und die Vorfreude steigt? Doch wann genau können Sie nach dem Hauskauf einziehen? Hier ist ein einfacher Leitfaden, der die wichtigsten Schritte erklärt:

 

1. Kaufvertrag für den Hauskauf unterschrieben – was nun?

 

Nach der Vertragsunterschrift gehört das Haus rechtlich noch den Verkäufern. Der Schlüssel wird grundsätzlich erst übergeben, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde, dann hat man einen rechtlichen Anspruch.

 

2. Grundbucheintrag nach dem Hauskauf – Ihr Eigentumsnachweis

 

Mit dem Grundbucheintrag werden Sie offiziell zum Eigentümer. Obwohl Sie oft schon vor dem Eintrag einziehen können, ist dieser Schritt rechtlich entscheidend. Die Eintragung kann einige Wochen dauern, je nach Bearbeitungszeit des Grundbuchamtes.

 

3. Schlüsselübergabe nach dem Hauskauf – der große Moment

 

Sobald der Kaufpreis überwiesen ist, erfolgt die Schlüsselübergabe. In einem Protokoll sollten die wichtigsten Dinge erfasst werden- Anzahl der Schlüssel, Zählerstände aller Verbräuche, Zustand der Immobilie wie vereinbart (meistens besenrein) und ggfls. Dokumentenübergabe.

 

4. Renovierungsarbeiten – besser warten

 

Planen Sie größere Umbauten? Am besten warten Sie damit, bis der Grundbucheintrag abgeschlossen ist. So vermeiden Sie rechtliche oder organisatorische Komplikationen.

 

5. Räumungsprobleme nach dem Hauskauf – was tun?

 

Wenn die Vorbesitzer nicht wie vereinbart ausziehen, sollten Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Es gibt klare gesetzliche Regelungen, die eine Räumung sicherstellen können.

 

Zusammenfassung:

 

   •    Zahlung: Der Kaufpreis muss vollständig beglichen sein.

   •    Grundbucheintrag: Dieser macht Sie zum offiziellen Eigentümer.

   •    Schlüsselübergabe: Legen Sie einen zeitnahen Termin nach Kaufpreiszahlung fest.

   •    Renovierung: Beginnen Sie mit größeren Arbeiten erst nach den Grundbucheintrag.

   •    Räumung: Bei Verzögerungen rechtlich vorgehen.

 

Tipps für einen reibungslosen Ablauf:

 

   •    Kommunikation: Bleiben Sie im engen Austausch mit Verkäufer, Makler und Notar.

   •    Organisation: Erstellen Sie eine Checkliste für Übergabe und Einzug.

   •    Versicherung: Die Gebäudeversicherung geht kraft Gesetzes auf Sie über und Sie haben direkt nach der Grundbucheintragung neue Gestaltungsmöglichkeiten.

 

 

Fazit:

 

Mit diesen Schritten steht einem reibungslosen Einzug nichts mehr im Weg. Viel Freude in Ihrem neuen Zuhause!

 

 
 
 

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